DGNB verlangt Messung der Innenraumluft
Die Innenraumluftqualität ist im DGNB-System eines der Kriterien, deren Nichterfüllung eine Zertifizierung ausschliessen – unabhängig vom übrigen Zertifizierungsergebnis. Dabei muss bis spätestens vier Wochen nach Fertigstellung des Gebäudes eine Messung des Schadstoffgehalts in der Luft vorgenommen werden. Diese Prüfung trägt im DGNB-System dazu bei, möglichst sicherzustellen, dass in der Bauausführung auch tatsächlich in der Qualität und mit den Produkten gearbeitet wurde, wie es in den Planungsunterlagen dokumentiert wurde.




