Luft ist eine Lebensnotwendigkeit

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Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist unter anderem auch zuständig für Wohngifte, welche Schadstoffe in Wohn- und Aufenthaltsräumen vorhanden sein können und durch welche Massnahmen sich gesundheitsgefährdende Belastungen vermeiden lassen.

Die gute Durchlüftung von Räumen ist ein entscheidender Faktor für gute Raumluftqualität, Gesundheit und Wohlbefinden. Genügend Frischluftzufuhr ist aber heute keine Selbstverständlichkeit: In dicht gebauten Gebäuden stösst die übliche Fensterlüftung an ihre Grenzen. Beim Bauen und Sanieren ist deshalb ein Lüftungskonzept unabdingbar! mehr>>


In den meisten Kantonalen Baugesetzen, bezw. Baureglementen der Gemeinden ist der Grundsatz festgehalten, dass ein Gebäude das Leben und die Gesundheit von GebäudenutzerInnen nicht gefährden darf. Zudem müssen Gebäude nach den Regeln der Baukunst (Stand der Technik) erstellt werden, welche in den Normen, Richtlinien und Merkblättern (SIA, SWKI) konkretisiert sind.

Rechtlichen Grundlage am Beispiel der Stadt Zürich

Gemäss der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz hat  der Arbeitgeber die Pflicht, die Arbeitnehmer vor schädigenden und auch belästigenden (physikalische, chemische oder biologische) Einflüssen zu schützen. mehr>>

Damit Lüftungsanlagen sicher funktionieren und hygienisch einwandfrei bleiben, müssen sie sorgfältig geplant, ausgeführt, einreguliert und gewartet werden. Dies ist gerade im Wohnbereich von grosser Bedeutung. Denn hier halten sich empfindliche Personen wie Kinder, ältere und kranke Menschen über lange Zeiträume auf. Bauherren und Lüftungsplaner sollen sich deshalb an die Vorgaben der SWKI-Richtlinie VA104-01 «Hygiene-Anforderungen an Raumlufttechnische Anlagen und Geräte» halten. Die Bewohner müssen zudem über die Funktion und Bedienung der Anlage gut informiert sein. Auch sind die Verantwortlichkeiten für Kontrolle und Unterhalt klar zu regeln. Wegleitung als zur Hygiene für Lüftung in Wohnbauten

Video von Roger Waeber, BAG zum Thema Zertifizierung

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