Besser lernen in guter Luft
Unter dem D-Bundesamt für Umwelt wurde ein neuer Faltfyer veröffentlicht, welcher sich an verantwortliche Planer, Kommunen und Bauherr richtet - Quintessenz:
Messungen in Bildungseinrichtungen zeigen: Fensterlüftung allein reicht nicht aus, um gute Innenraumluftqualität sowie ein behagliches Innenraumklima zu gewährleisten. Das gilt sowohl im Neubau als auch im sanierten und unsanierten Altbau.
Aufgrund einer BAG-Studie in der Schweiz erwarten wir schon länger solche Vorgaben für die Schweiz.
Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden
Richtiges Lüften in Bildungseinrichtungen, allen voran in Schulen, ist bis heute ein Problem. Man schafft es angesichts der oft vorhandenen hohen Schülerzahlen, der räumlichen Gegebenheiten sowie der Länge der Unterrichtseinheiten kaum noch, durch konsequentes Lüften in den Pausen für einen ausreichenden Luftaustausch zu sorgen, der auch in der darauffolgenden Unterrichtsstunde eine gute Raumluftqualität gewährleistet. Der Kohlendioxidgehalt der Luft (jeder Mensch atmet Kohledioxid aus) stellt einen sehr guten Gradmesser für die „verbrauchte“ Luft in Klassenzimmern und die Notwendigkeit des Lüftens dar. Es muss in vielen Schulgebäuden auch während des Unterrichtes gelüftet werden. Besser ist es, wenn von vorn herein eine Grundlüftung über eine mechanische Lüftungseinrichtung erfolgt und zusätzlich in den Pausen über die Fenster gelüftet wird. Diese so genannte „hybride Lüftung“ ist künftig der hygienisch und technisch anzustrebende Standard bei Neubauten oder umfangreicher Sanierung von Unterrichtsgebäuden. Die folgenden Empfehlungen beschreiben, was zu tun ist.
>>Anforderungen an Lüftungskonzeptionen in Gebäuden
Auszug aus Anforderungen an das Lüftungskonzept:
Mit dem Begriff „Lüftungskonzept“ ist im Folgenden ein anwenderorientiertes Konzept gemeint. Dieses ist unter Beteiligung der relevanten Fachplaner, der Bauherrnvertreter und der Nutzer aufzustellen, um die erforderliche Abstimmung mit dem Sicherheits- und Unfallverhütungskonzept, dem Energiekonzept, dem Akustikkonzept, dem Brandschutzkonzept und dem Nutzungskonzept zu erzielen. Es beschreibt für jeden Raum:
▸ die Anforderung an die Innenraumlufthygiene (hier insbesondere CO2-Konzentration),
▸ die Rahmenbedingungen,
▸ die Festlegung der erforderlichen lüftungstechnischen Maßnahmen und
▸ die Auswahl der Lüftungsart für die einzelnen Räume.
Mit dem Lüftungskonzept ist die Praxistauglichkeit der Lüftung für die einzelnen Räume rechnerisch nachzuweisen. Für gleichartige Räume kann dieser Nachweis an einem repräsentativen Raum geführt werden. Das Lüftungskonzept soll bereits in einer frühen Planungsphase erstellt und planungsbegleitend verwendet werden. Zudem ist es auf den jeweiligen Planungsstand fortzuschreiben. Das Konzept beinhaltet keine detaillierte Bemessung und Berechnung von lüftungstechnischen Anlagen, sondern lediglich die aus hygienischer Sicht erforderlichen Parameter und Angaben, um:
▸ eine ausreichende Be- und Entlüftung zu gewährleisten und diese nachvollziehbar prüfen zu können.
▸ den Nutzern eine Handreichung zur praktischen Umsetzung des Konzeptes (z.B. Regelbarkeit einer mechanischen Lüftungsanlage, ggf. erforderliche Lüftungsintervalle über Fensteröffnungen) zu geben.
▸ Hinweise zur Wartung und Instandhaltung für den Betrieb einer raumlufttechnischen Anlage zu dokumentieren.
▸ als Basis für eine Erfolgskontrolle (Monitoring) in der Nutzungsphase herangezogen werden zu können.
Viele weitere Unterlagen, Studien, Berichte finden Sie zu diesem Thema unter https://www.svlw.ch/themen/svlw-literatur unter Kapitel 360 Schulen