Energiesparen am Arbeitsplatz-SECO informiert
"Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen von Energiesparmassnahmen", das SECO hat eine Information für Arbeitgebende heraus gegeben und zeigt auf, dass Energiesparen soweit möglich ausgeschöpft werden soll. Bezüglich den Richtwerten in der Wegleitung zum Arbeitsgesetz wie Raumlufttemperatur und Beleichtung können reduktionen stattfinden.
"Hingegen sollte im Hinblick auf eine nächste Corona-Welle die Belüftung in den Arbeitsräumen aufrechterhalten werden, wenn Mitarbeiter anwesend sind", wird im Merkblatt geschrieben.
Um Energie in der Lüftungsanlage zu sparen wird empfohlen während der Abwesenheit von Mitarbeitenden die Lüftung zu redzuieren oder auszuschalten.