Neuer Radon-Referenzgrenzwert
Am 1.1.2018 wurde der Grenzwert von 1000 Bq/m3 ersetzt durch einen Referenzwert von 300 Becquerel pro Kubikmeter (Bq/m3) für die über ein Jahr gemittelte Radongaskonzentration. Räume mit > 600 Bq/m3, in denen sich Personen länger als 30 h/Woche aufhalten, sind innert 3 Jahren zu sanieren. Die Bestimmungen zum Radonschutz sind in der Strahlenschutzverordnung (StSV) festgelegt. Für die Umsetzung sind die Kantone verantwortlich.
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