Baumangel bei Klassenzimmer ohne Lüftung?
Wenn Klassenräume ohne sicher funktionierende Einrichtungen zur ganzjährig ausreichenden Zuführung von Aussenluft und zur Abführung von belasteter Abluft genutzt werden, entsprechen diese nicht der Arbeitsstättenrichtlinie (ASR) und geltenden Regeln der Technik. Dieses Fehlen kann in vielen Fällen durchaus als Baumangel gewertet werden.
>> Quelle: CCI Branchenticker Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Wie sieht dies in der Schweiz aus? - Anbei Antwort von Prof. Heinrich Huber, Leiter Prüfstelle Gebäudetechnik, Hochschule Luzern
Die Situation in der Schweiz ist deutlich weniger klar.
Die SIA 382/1 stellt nur Anforderungen an mechanisch belüftete Gebäude.
Wenn ein Schulhaus mit natürlicher Lüftung realisiert wird, gilt die SIA 180. Diese verlangt zwar ein Lüftungskonzept und gibt Richtwerte für die Raumluftqualität, aber konkrete Dimensionierungshinweise finden sich nicht.
Auf Stufe Vorschriften wird eine minimale Raumluftqualität im Rahmen der Arbeitsgesetzte gefordert. Das heisst, die Lehrpersonen sind gesetzlich geschützt, aber die Schüler nicht. Das heisst, dass allenfalls Lehrpersonen gegen ihren Arbeitgeber vorgehen müssten.
Ob es allenfalls kantonale oder kommunale Ausnahmen gibt weiss ich nicht, da die Raumluftqualität ausserhalb von Arbeitsplätzen in die Hoheit der Gemeinden und ev. Kantone fällt.
Nach meiner Wahrnehmung ist das Thema bei vielen Behörden ein heisses Eisen.
>> Konkreter wird es im Leitfaden der Lehrervereinigung Schweiz formuliert