Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Leitfaden für Schulen, Behörden, Aus- und Weiterbildung

Gemäss neuem LCH-Leitfaden gelten folgende gesundheitsrelevante Normen für Schulbauten:

  • Raumklima: Luftqualität Sollwert CO2 1000 ppm, max. 2000 ppm (Bundesamt für Gesundheit BAG und SECO)
  • Luftumwälzung 36 m3/ h /Person, Temperatur 21–23 Grad, Feuchtigkeit 30–65 % (SECO ArGV3_art16)
  • Frischluftzufuhr: min. 22 m3/ h /Person (SECO ArGV3_art16 / Norm SN 546 382/1)
  • Beleuchtung: min. 500 Lux (SECO ArGV3_art15 und Anhang; Europäische Norm EN 12464-1 / Norm 380/4 des Schweizerischen Ingenieurs- und Architektenvereins SIA)
  • Nachhall: 0,4–0,6 s (SECO ArGV_art22 / SIA 181 / Deutsches Institut für Normung DIN 18084) • Lärmimmission: max. 40 dB ohne Aktivitäten, max 50 dB ruhiger Unterricht, max. 75 dB in Sporthallen und Musikräumen (erhöhtes Risiko) (Staatssekretariat für Wirtschaft SECO ArGV3_art22 / Bundesamt für Umwelt BAFU DIN 18041, SIA 181: 2006)
  • Fläche: min. 6 m2 pro Person in Klassenräumen (SECO ArGV3_art24 Büroräume)

Bildungsdepartemente und Gemeinden laden die kantonalen Arbeitsinspektorate ein, die arbeitsplatzbezogenen Umfeldfaktoren in den Schulen zu überprüfen und gegebenenfalls entsprechende Anordnungen zu treffen (u. a. Luftqualität, Raumverhältnisse pro Person in Klassenräumen, Lärm, Nachhall, Beleuchtung). Wo die entsprechenden Aufgabenkataloge für die zuständigen Amtsstellen fehlen, sorgen die Kantone für die notwendige Ergänzung.

Ein konkretes Thema untersuchen und bearbeiten

Für einzelne Lehrpersonen sind folgende Ansätze denkbar, wie die gesundheitliche Situation gemeinsam verbessert werden kann:

  1. Die einzelne Lehrperson thematisiert anlässlich einer Teamsitzung oder eines Mitarbeitergesprächs ein bestimmtes gesundheitsrelevantes Thema, das sich auf die arbeitsplatzbezogenen Umfeldfaktoren bezieht (z. B. die Überprüfung der Luftqualität oder der Beleuchtungsverhältnisse in den Schulzimmern).
  2. Die Schulleitung beantragt bei der entsprechenden Behörde die Durchführung der betreffenden Messungen.
  3. Je nach Ergebnis der Messungen wird von den Infrastrukturverantwortlichen für die Schule ein diesbezügliches Konzept zur Sanierung entwickelt.
  4. Sollte sich die Behörde trotz eines begründeten Verdachts auf einen Missstand nicht gewillt zeigen, sich auf eine Überprüfung oder auf ein Sanierungskonzept einzulassen, kann sich die Schule an das kantonale Arbeitsinspektorat wenden. In diesem Fall empfiehlt sich eine Kooperation mit dem Kantonalverband.

pdf>> zum gesamten Bericht

pdf>> Rechtliche Beurteilung von Prof. Dr. Thomas Geiser, HSG 

>> in Deutschland kann es bereits als Baumangel gewertet werden, wenn Klassenräume ohne sicher funktionierende Einrichtungen (Lüftung mit ausreichender Zuführung von Aussenluft) ganzjährig genutzt werden.

 

SVLW als Partner von

 

energie-cluster

SVLW als Partner von

 

bauschweiz.ch

SVLW als Partner von

Gebäude Technik

SVLW als GT-Partner von

KGTV

Schweizerischer Verein Luft- und Wasserhygiene, Tessinstrasse 54, 4054 Basel, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, +41 78 201 86 55