Legionellenverordnung für Kühltürme in DE
Das deutsche Kabinett stimmte der 42. Bundesimmissionsschutzverordnung (BlmSchV) über Verdunstungskühlanlagen und Nassabscheider zu, die eine bessere Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht.
Was passiert in der Schweiz?
Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Ziel ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den Behörden, im Fall eines Legionellenausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft zusätzliche Reaktionszeit, bevor es zu einem Ausbruch kommt. Die Verordnung sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrats und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.
Kritische Fachleute kritisieren: "Die Verfasser der Vorlage berücksichtigen nicht in ausreichendem Maße den Wissensstand. Keinesfalls sollte diese Fehlentwicklung aus einer falsch verstandenen Rücksichtnahme stillschweigend hingenommen werden.“
Quelle: cci Branchenticker
Anmerkung: Verantwortungsbewusste Besitzer/Betreiber machen sich dazu auch Gedanken in der Schweiz.
SWKI arbeitet an Richtlinien. Konkret fehlen jedoch Hilfen und Vorgaben. Es gilt - die Eigenverantwortung.