AT-Positionspapier zur Schulraumlüftung
Das Positionspapier zu Lüftung in Schulen und Unterrichtsräumen wurde im Zuge der Änderung der gesetzlichen Vorgaben vollständig überarbeitet. In Oesterreich verlangt die neue OIB-Richtlinie 3 erstmals Mindest-Zuluftvolumen
International anerkannte Experten wie Prof. Pavel Wargocki, der bahnbrechende Versuche zu Lüftung und Gesundheit bzw. Leistungsfähigkeit publizierte, weisen seit Jahren eindringlich darauf hin, dass schlechte Lüftung in Schulräumen zu massiven Leistungsverlusten im bis zu zweistelligen Prozent-Bereich und erhöhter Krankheitsanfälligkeit führen kann. Die Frage ist, ob wir uns so ein unzureichendes Schulklima für unsere Kinder leisten können.
In der OIB-Richtlinie 3/2015 (Basis der Bautechnikverordnungen) sowie im Kommentar dazu wird bei allen Neu- und Umbauten eine ausreichende Lüftung gefordert und erstmals ein Richtwert für die Frischluftzufuhr zu Wohnräumen von mindestens 25 m³/pro Person und Stunde genannt.
Als Beispiele von Räumen, in denen gegebenenfalls mechanische Lüftungseinrichtungen installiert werden müssen, wird ein "Veranstaltungssaal" genannt. Wer Schulklassen nicht genauso betrachtet, hat nun einigermaßen Erklärungsbedarf. In Unterrichtsräumen (etwa ab 8 Anwesende pro Klasse) sind daher generell mechanische Lüftungsanlagen einzuplanen und zu errichten, um die Vorgaben der Bau(technikver)ordnungen der Länder einzuhalten.
Nach wie vor glauben einige, dass wir uns etwas ersparen, wenn wir in Schulen auf eine Komfortlüftung verzichten. Unter Fachleuten setzt sich immer mehr die Meinung durch, dass in Österreich neu errichtete Schulen ohne Lüftungsanlagen auf Grund der signifikanten Einbußen der Leistungsfähigkeit nicht sinnvoll sein können.
>> Positionspapier zu Lüftungserfordernissen in Schul-, Unterrichts- und Vortragsräumen