Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

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Asbest mit Langzeitfolgen - Vorsicht bei RLT-Umbauten

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asbestIn Deutschland gab es 2012 dreimal mehr Asbesttote als tödliche Bau-Arbeitsunfälle. Zwischen 1994 und 2012 starben über 4.000 Bauleute an den Folgen von Asbest. In der gewerblichen Wirtschaft insgesamt waren es 25.500 Beschäftigte. Allein 2012 brachte die BG BAU für asbestbedingte Erkrankungen über 75 Mio. € auf, die für Heilbehandlungen, Renten und andere Leistungen verwendet wurden.

Nach wie vor werden Brandschutzklappen bis Baujahr 1988 mit asbesthaltigen Einbauteilen ohne Schutzmaßnahmen und ohne Sachkunde aus den Durchbrüchen an Wänden und Decken herausgeschlagen. Durch die Erschütterungen werden erheblich viele Asbestfasern freigesetzt und die Räume dabei kontaminiert. Es ist unverantwortlich gegenüber Dritten, die diese Asbestfasern unwissentlich einatmen. Umbaumaßnahmen von RLT-Anlagen die den Ausbau von Brandschutzklappen vor Baujahr 1988 beinhalten, müssen gem. TRGS 519 separat ausgeschrieben werden. Der Nachweis über die Sachkunde muss erfolgen. Diese Arbeiten müssen auch bei der zuständigen Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Eine Asbestmessung vor- u. nach den Sanierungsarbeiten ist zwingend erforderlich. Die Räumlichkeiten müssen bis zur Freigabe (Nachmessung) gesperrt werden.
Udo Schadek 02.05.2014

Artikelnummer: cci26304 vom 02.05.14

Keine Entwarnung: Zahl der Asbesttoten steigt

Die Zahl asbestverursachter Erkrankungen in der Bauwirtschaft steigt weiter an, obwohl es bereits seit 1993 in Deutschland verboten ist, Asbest zu verarbeiten.

 

22465(Abb. bpr/BG BAU)Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berlin (BG BAU), sieht keinen Anlass für Entwarnung. „Bei Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten kommen Beschäftigte weiterhin mit Asbest in Berührung. Bei solchen Arbeiten ist höchster Sicherheitsstandard dringend geboten“, so Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG BAU am 28. April, dem weltweiten Tag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.
Wurden 1994 in der Bauwirtschaft 119 Todesfälle durch Asbest verzeichnet, so waren es 2012 bereits 281. Damit gab es 2012 am Bau über dreimal mehr Asbesttote als tödliche Arbeitsunfälle. Die Zahl der Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit durch Asbest ist von 900 im Jahr 1994 auf 2.038 im Jahr 2012 angestiegen. Zwischen 1994 und 2012 starben über 4.000 Bauleute an den Folgen von Asbest. In der gewerblichen Wirtschaft insgesamt waren es 25.500 Beschäftigte. Allein 2012 brachte die BG BAU für asbestbedingte Erkrankungen über 75 Mio. € auf, die für Heilbehandlungen, Renten und andere Leistungen verwendet wurden.
Und die Prognosen sind nicht gut: Die Erkrankungsrate wird ihren Höhepunkt voraussichtlich erst in den nächsten Jahren erreichen, da die Erkrankungen in der Regel erst Jahrzehnte nach der Einwirkung auftreten. Und auch heute können die Beschäftigten bei Abbruch-, Umbau- oder Instandhaltungsarbeiten noch immer mit Asbest in Kontakt kommen: zum Beispiel beim Entfernen asbesthaltiger Zementplatten, Fußbodenbeläge oder Kleberrückstände sowie bei der Wartung von Heizungsanlagen mit asbesthaltigen Dichtungen.
Was Asbest im Körper anrichtet
Die nadelförmigen Teilchen des Asbeststaubes sind biobeständig, das heißt, sie lösen sich im Unterschied zu vielen anderen Fasern im Körper nicht auf, lagern sich in der Lunge ab oder durchdringen das Lungengewebe. Folge: Die Lunge wird geschädigt und das Atmen fällt immer schwerer. Das Erkrankungsrisiko steigt mit der Höhe der Faserbelastung. Die Asbeststaublunge (Asbestose) gehört heute zu den häufigsten Berufskrankheiten. Von den Auswirkungen her noch gravierender sind die bösartigen, durch Asbest ausgelösten Erkrankungen Lungenkrebs, Kehlkopfkrebs, sowie Rippenfellkrebs. In seltenen Fällen sind das Bauchfell oder der Herzbeutel betroffen.
Um Beschäftigte vor asbestbedingten Erkrankungen zu schützen, muss vor Beginn von Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten geklärt werden, ob in dem Gebäude asbesthaltige Materialien verbaut wurden. Hier ist insbesondere der Auftraggeber gefragt. Zu den erforderlichen Schutzmaßnahmen zählen insbesondere staubarme Arbeitsverfahren, eine besondere Baustelleneinrichtung und der konsequente Einsatz von persönlicher Schutzausrüstung in Form von Atemschutz und Schutzanzügen. Und die Arbeiten dürfen nur unter der Aufsicht einer sachkundigen Person ausgeführt werden.

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