Antwort aus Bundes-Bern
Schnelle Reaktion aus Bern! Die Interpellation von Ruth Humbel wurde bereits beantwortet. Spannend - Bundesbern kennt die Situation sehr gut, fühlt sich aber nicht verantwortlich! Gebäude gehören in die Hoheit der Kantone.
Luft wird (noch) nicht als Lebensmittel wahrgenommen.
Zudem wird beschönigt. Wer bleibt weiter dran?
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Anmerkung zur Antwort 2: Wie ist die HSLU-Studie zu interpretieren?
Unter Schlussfolgerung finden wir in der erwähnten HSLU-Studie Seite 87:
"In 11 % der untersuchten RLT-Anlagen sind alle hygienerelevanten Komponenten zugänglich für die Instandhaltung." Das heisst:
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89 % der untersuchten RLT-Anlagen sind für die komplete
hygienerelevante Instandhaltung nicht zugänglich !
Für die Hygiene zählt die gesamte Anlage und nicht die in der Antwort aufgeführten "19 % aller hygienerelevanten Komponenten können aufgrund fehlender Zugänglichkeit nicht beurteilt werden". Nicht zitiert, folgt: "Bei 21 % ist der Zugang eingeschränkt, bei 58 % ist der Zugang für eine Inspektion gewährleistet".
Diese Details sind zu finden in der HSLU-Studie Seite 44,:
(Studie ist auffindbar unter www.svlw.ch/links/literatur unter Register 400 Inspektion)
SVLW - als Advokat für gesunde Raumluft - fordert:
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Lufttechnische Anlagen sind gemäss Richtlinien zu planen, errichten und zu betreiben. Dazu müssen Personen und Firmen nachweislich befähigt sein, z. B. mit SLVW - Label.
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Hygiene-, Energie- und Sicherheitstechnische (HES-) Inspektion ist ein Muss -
analog Autoinspektion zur Sicherheit von Arbeitnehmer und Nutzer in den Räumen!




