Deutschland fördert Neueinbau von Lüftungen in Schulen
Das Förderprogramm wird ausgebaut zur Pandemiebekämpfung in Schulen
Seit dem 20. Oktober 2020 werden Maßnahmen an bestehenden stationären raumlufttechnischen Anlagen (RLT-Anlagen) in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten gefördert. Am 2. April 2021 ist die erste Novelle der Bundesförderung Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von stationären raumlufttechnischen Anlagen in Kraft getreten.
Mit Wirkung zum 11. Juni 2021 wird das Förderprogramm für stationäre RLT-Anlagen um den Neueinbau für RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren ausgeweitet. Ab 11. Juni 2021 können entsprechende Anträge gestellt werden.
Die Bundesförderung "Corona-gerechte stationäre raumlufttechnische (RLT-)Anlagen" dient dazu, Anreize für bestimmte Investitionen in RLT-Anlagen zu setzen, um das Infektionsrisiko in Räumlichkeiten mit besonders hoher Fluktuation zu senken. Mit dem bis Ende 2021 befristeten Förderprogramm möchte der Bund einen Beitrag zur aktuellen Pandemiebekämpfung leisten.