Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Gewährleistung einer hohen Luftqualität zahlt sich aus

SBZ 21 1In der Covid-19-Pandemie hat sich eine über viele Jahre missachtete Empfehlung von Wissenschaftlern und Bundesämtern gerächt: Nur in einem Bruchteil der Unterrichtsräume werden der Aussenluftwechsel und damit gesundheitlich-hygienische Vorgaben der lnnenraumluftgüte über maschinelle Lüftungsanlagen sichergestellt. Ein Sofortplan zur Modernisierung der Schulen ist nötig.  pdf>> SBZ_Artikel

 

Was erforderlich ist

Technisch-funktional sind die Erfordernisse in den 8 Kernbotschaften der UBA-Empfehlung klar umrissen:

1. Die Konzentration von Kohlendioxid (C02) in der Innenraumluft von Unterrichtsräumen darf im Mittel einer Unterrichtseinheit eine Konzentration von 1000 ppm nicht überschreiten.

2. Eine Lüftung über Fenster allein reicht zum Erreichen einer guten lnnenraumluftqualität während des Unterrichts in Schulgebäuden nicht aus. Eine Konzeption - bestehend aus Grundlüftung über mechanische Lüftungsanlagen und Zusatzlüftungsmöglichkeit über Fenster in den Pausen (hybride Lüftung) - wird vom AK Lüftung dringend empfohlen.

3. Für jedes Unterrichtsgebäude (Schulen, Kitas, Universitäten) ist ein Lüftungskonzept zu erstellen, das sowohl Aspekte für die Planung und Ausführung von Neubauten und Sanierungsarbeiten im Bestand als auch für den täglichen Betrieb umfasst. Lüftungskonzepte sind raumweise - unabhängig von der Lüftungsart (mechanische Lüftung oder über Fenster) - für den Sommer- und den Winterbetrieb getrennt zu erstellen.

4. Lüftung muss funktional, bedarfsgerecht und wirtschaftlich (Investition und Betrieb) sein. Die Planung hierzu ist zwischen den beteiligten Fachplanern und -ingenieuren, Bauherrn und Nutzern abzustimmen.

5. Die Lüftungssysteme sollen über Wärme- und Feuchterückgewinnung verfügen und bedarfsgerecht regelbar sein. Neben der C02 -Konzentration stellt die relative Feuchte der Luft ein weiteres Kriterium für gute bzw. angemessene lnnenraumluftqualität dar. Sie soll vorzugsweise im Bereich zwischen 30 und 60 % liegen.

6. Eine sorgfältige Inbetriebnahme ist Voraussetzung für den Betrieb. Den Nutzern ist eine Einweisung in das jeweilige Lüftungskonzept mit klar verständlichen schriftlichen Handlungsempfehlungen zu übergeben.

7. In Schulbestandsbauten, die nicht sogleich mit einer Lüftungstechnik versehen werden können, ist auch während einer Unterrichtseinheit eine Lüftung über die Fenster unbedingt erforderlich. Die Verwendung eines C02 -Sensors (Lüftungsampel) kann Hilfestellung geben, um eine Verbesserung der Fensterlüftung zu erreichen.

8. In der Betriebsphase sind vorhandene technische Anlagen regelmäßig zu überprüfen und zu reinigen, um ihre ordnungsgemäße Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Dazu gehört auch der Nachweis auf die Einhaltung des in Punkt 1 genannten C0 2 -Leitwertes unter realen Nutzungsbedingungen.

 

Ausblick

Dass in nur wenigen Schulen die Unterrichtsräume maschinell belüftet werden, ist in erster Linie eine Geldfrage. Um das zu ändern, ist ein Marshallplan für die Schullüftung erforderlich. Denn bei der Bildung zu sparen, zahlt sich nicht aus. Legt man die grob ermittelten Kosten von 5 Milliarden Euro auf 10 Millionen Schüler um, sind es lediglich 500 Euro pro aktuellem Schüler und bei angenommenen 12 Schuljahren zuzüglich Wartungskosten etwa 50 Euro pro Jahr und Schüler.

Von einem Marshallplan für die Schullüftung würde nicht nur das Bildungssystem profitieren, Sozialkassen und Gesundheitssystem würden entlastet, der Unterrichtsausfall würde verringert und es würden Arbeitsplätze bei Planung, Installation, Geräte- und Zulieferindustrie gesichert.

Man muss nicht lange überlegen, die Gewährleistung einer hohen Luftqualität wird sich auszahlen!

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