Gesundheitsvorgaben zu Energiegesetzen nötig
Eurovent verlangt als ersten Schritt EU-Mindestvorschriften für die Zuluftqualität - ZUL 2.
In den EUPD-Richtlinien sollen zudem nicht nur Energievorgaben sondern auch Raumluftqualitätsvorgaben einfliessen.
>>E-Positionspapier
Eurovent Positionspapier zur Einbeziehung von Mindestanforderungen an die Partikelkonzentration in der Zuluft von Lüftungsanlagen bei der zukünftigen Überprüfung der EPBD
Auf den Punkt gebracht
Im Rahmen dieses Positionspapiers fordert die Eurovent Association die Europäische Kommission (GD Energie und GD Gesundheit) auf, im Rahmen der zukünftigen Überprüfung der EPBD Mindestanforderungen an die Feinstaubpartikelkonzentration in der Zuluft von Lüftungsanlagen festzulegen - Die Bereitstellung von Qualitätsluft ist entscheidend in Räumen, die für den menschlichen Gebrauch konzipiert sind, und in vielen industriellen Anwendungen mit hygienischen Anforderungen.
Die Zuluftklassen der Norm EN 16798-3, die auf den Luftqualitätsrichtlinien der WHO basieren, können als Grundlage für durchsetzbare Anforderungen dienen. Eurovent schlägt in erster Linie vor, dass die Zuluft von Lüftungsanlagen mindestens SUP2 beträgt, Anforderungen an die Partikelkonzentration in Vorschriften aufzunehmen sind, die für komplette Systeme oder Gebäude gelten In einem zweiten Schritt fordert Eurovent die Europäische Kommission auch auf, die EU-weit empfohlenen Grenzwerte für die Partikelkonzentration in der Raumluft selbst zu überwachen, zu berichten und festzulegen.
Hintergrund
Die europäischen Regulierungsbehörden haben wichtige EU-Rechtsvorschriften entwickelt, die darauf abzielen, die Konzentration bestimmter Schadstoffe in der Luft zu begrenzen (z.B. Richtlinie 2008/50/EG), aber es gibt keine analogen regulatorischen Anforderungen an die Qualität der Innenraumluft. Doch sowohl die Europäische Kommission als auch die Europäische Umweltagentur haben in der Vergangenheit die Bedeutung der Raumluftqualität betont. Es muss wiederholt werden, dass die Luftverschmutzung in Innenräumen in einem Gebäude eine Bedrohung für die Gesundheit, das Wohlbefinden, den Komfort und die Produktivität der Bewohner darstellt. Obwohl Eurovent anerkennt, dass ein ähnlicher Ansatz wie der in der Richtlinie 2008/50/EG für Luftschadstoffe in Innenräumen möglicherweise nicht möglich ist, bekräftigen wir, dass die Europäische Kommission dennoch ihre Absichten zur Luftqualität in Innenräumen konkretisieren sollte. Der Schwerpunkt sollte auf Partikel (PM) liegen, die mehr Menschen betreffen als jeder andere Schadstoff.
PM10
Partikel 10 μm im Durchmesser oder kleiner können die Atemwege erreichen und möglicherweise eine verminderte Lungenfunktion verursachen.
PM2.5
Partikel mit einem Durchmesser von 2,5 μm oder kleiner können in die Lunge eindringen und eine verminderte Lungenfunktion, Haut- und Augenprobleme verursachen.
PM1
Die Partikel 1 μm im Durchmesser oder kleiner sind klein genug, um in die Blutbahn zu gelangen und zu Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Demenz zu führen.
Die Gesundheitsrisiken von Partikeln
Die Raumluftqualität ist ein vorrangiges Anliegen von Eurovent und seinen Mitgliedern, die die strengeren Normen für die Luftreinheit, die mit der Entwicklung anspruchsvollerer Gesetze, Normen und gesundheitsbewusster Einstellungen einhergehen, nachdrücklich begrüßen. Allerdings befürwortet die europäische HVACR-Branche einen harmonisierten Ansatz für die Raumluftqualität im gesamten Binnenmarkt, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten.
Die Einbeziehung von Gesundheits-, Sicherheits- und Luftqualitätsaspekten in die Neufassung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (Richtlinie (EU) 2018/844) war ein Schritt in die richtige Richtung. In einem nächsten Schritt ersucht die Eurovent Association die GD Energie der Europäischen Kommission unter Beteiligung der GD Gesundheit, die folgenden Vorschläge zu prüfen, insbesondere im Zusammenhang mit künftigen Überprüfungen der EPBD:
- In erster Linie die Einführung von Mindestanforderungen an die Partikelkonzentration in den Zuluft-Lüftungsanlagen.
- In zweiter Linie die Entwicklung eines umfassenden EU-weiten Ansatzes für die Partikelkonzentration in der Raumluft selbst.
Vorschlag
Partikelkonzentration in der Zuluft von Lüftungsanlagen
Eine ausreichende Belüftung ist entscheidend für die Qualität der Raumluft. Es entfernt Partikel und mikrobielle Verunreinigungen aus der einem Gebäude zugeführten Luft, sorgt für eine gesunde, atmungsaktive Luft für die Bewohner des Gebäudes und stellt sicher, dass die hygienischen Anforderungen für bestimmte industrielle Anwendungen erfüllt werden. Die Luftreinigung in einem Lüftungssystem hält auch die Lüftungsanlage selbst sauber und gewährleistet so einen hygienischen und effizienten Betrieb. Das Fehlen von EU-Vorschriften kann jedoch die Wartung von Lüftungsanlagen und den Austausch von Komponenten so behindern, dass sie diese Funktionen angemessen erfüllen können.
Die Eurovent Association vertritt daher die Position, dass die EU-Gesetzgebung Grenzwerte für die Partikelkonzentration in der Zuluft von Lüftungsanlagen festlegen sollte. Die Europäische Norm EN 16798-3 definiert bereits Zuluftklassen, die sich auf die WHO-Luftqualitätsrichtlinien zur Partikelkonzentration beziehen - diese können als Grundlage für durchsetzbare Mindestanforderungen dienen. In erster Linie schlägt Eurovent vor, zu verlangen, dass die Zuluft von Lüftungsanlagen mindestens SUP2 im Sinne der EN 16798-3 beträgt.
SUP1 bezieht sich auf Zuluft mit PM-Konzentrationen, die die Grenzwerte der WHO (2005) Richtlinien erfüllen, multipliziert mit einem Faktor x0,25 (Jahresmittel für PM2,5 ≤ 2,5 μg/m3 und PM10 ≤ 5 μg/m3).
SUP2 bezieht sich auf Zuluft mit PM-Konzentrationen, die die Grenzwerte der WHO (2005) Richtlinien erfüllen, multipliziert mit einem Faktor x0,5 (Jahresmittel für PM2,5 ≤ 5 μg/m3 und PM10 ≤ 10 μg/m3).
SUP3 bezieht sich auf Zuluft mit PM-Konzentrationen, die die Grenzwerte der WHO (2005) Richtlinien erfüllen, multipliziert mit einem Faktor x0,75 (Jahresmittel für PM2,5 ≤ 7,5 μg/m3 und PM15 ≤ 15 μg/m3).
SUP4 bezieht sich auf Zuluft mit PM-Konzentrationen, die die Grenzwerte der WHO (2005) erfüllen (Jahresmittel für PM2,5 ≤ 10 μg/m3 und PM10 ≤ 20 μg/m3).
SUP5 bezieht sich auf Zuluft mit PM-Konzentrationen, die die Grenzwerte der WHO (2005) Richtlinien erfüllen, multipliziert mit einem Faktor x1,5 (Jahresmittel für PM2,5 ≤ 15 μg/m3 und PM10 ≤ 30 μg/m3).
Diese Anforderungen gelten für Lüftungsanlagen, die mindestens aus einem Lüftungsgerät (im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014 der Kommission) bestehen, das dazu bestimmt ist, die verbrauchte Luft durch Außenluft in einem Gebäude oder einem Gebäudeteil zu ersetzen.
Anforderungen an die Partikelkonzentration sollten in Vorschriften gestellt werden, die für komplette Systeme oder Gebäude gelten. Diese Anforderungen in Vorschriften für Lüftungsgeräte (z.B. in der Verordnung (EU) Nr. 1253/2014) zu stellen, ist nicht sinnvoll, da die Luftfiltration auch vor oder nach dem Gerät erfolgen kann.
Partikelkonzentration in der Raumluft selbst
Die Partikelkonzentration in Gebäuden hängt nicht nur von der Außenluft ab, die durch die Lüftungsanlage eintritt, sondern auch von der Luft, die durch Fenster und Türen eintritt, und von den Partikelquellen in Innenräumen. Darüber hinaus sind die Partikelkonzentrationen in Innenräumen aufgrund von Schwankungen, die durch Luftströmungen in einem Raum verursacht werden, nur schwer repräsentativ zu überwachen.
Um einen umfassenden europäischen Ansatz für die Luftqualität in Innenräumen zu entwickeln, schlägt die Eurovent Association daher auch dies vor:
- Die von der EU empfohlenen Ziele für die maximale Partikelkonzentration in der Raumluft sollten festgelegt werden,
- Es sollten Studien über die Entwicklung einer praktikablen und repräsentativen Messmethode für die Konzentration von Innenraumpartikeln durchgeführt werden, um harmonisierte Überwachungsprogramme zumindest in Bildungseinrichtungen und Krankenhäusern in allen Mitgliedstaaten zu entwickeln,
- Zusätzliche Studien, die die Auswirkungen von mechanischer Belüftung, Fensterlüftung und Innenraumpartikelquellen auf die Partikelkonzentration in der Raumluft analysieren, sollten durchgeführt werden,
- Die Europäische Kommission sollte bewährte Verfahren zur Reduzierung der Partikelkonzentration in der Raumluft sammeln und verbreiten und dabei den Unterschied zwischen mechanischer und Fensterlüftung berücksichtigen.
Autoren
Dieses Positionspapier wurde in Zusammenarbeit mit der Eurovent Produktgruppe Luftfilter (PG-FIL) entwickelt, die eine große Mehrheit aller Hersteller dieser Produkte auf dem EMEA-Markt repräsentiert.