DE-Betreiber von Rückkühlanlagen aufgepasst
Bis 19. August müssen alle Betreiber in Deutschland alle Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme oder Nassabschneider im Rahmen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes in dem Kataster zur Erfassung von Verdunstungskühlanlagen 42. BImSchV erfassen.
Darüber hinaus müssen die Betreiber solcher Anlagen unter anderem verpflichtende Regelungen der 42. BImSchV zur Eigenüberwachung und Dokumentation, zu regelmässigen mikrobiologischen Laboruntersuchungen durch akkreditierte Prüflabore, aber auch zum Verhalten bei Betriebsstörungen beachten.
Hinweis: In der Schweiz sind die Kantone zuständig, z.B. sind im Kanton Zürich Kühltürme bei Baubewilligung zu melden und werden erfasst. Zudem gilt als "Stand der Technik" die Inspektionspflicht nach SWKI-VA 104. Reicht dies zum Schutz unserer Bevölkerung vor Legionellen?