Gesundheit von SchülerInnen
Eine Anfrage von NR-Rebecca Ruiz zur Gesundheit von SchülerInnen wird wie folgt beantwortet:
Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst: In dicht belegten Gebäuden wie Schulen ist regelmässiges und ausreichendes Lüften unerlässlich. Ein ungenügender Luftaustausch führt insbesondere zu einer Anreicherung von Kohlenstoffdioxid und anderen Substanzen aus dem Stoffwechse lvon Schülern und Lehrpersonen. In der Folge können die Lerneffizienz und das Wohlbefinden abnehmen.
Am 17.12.2015 eingereichter Text
Der Deutschschweizer Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer (LCH) hat sich kürzlich besorgt gezeigt über die schlechte Luftqualität in den Schulzimmern. Studien haben nämlich ergeben, dass die CO2-Konzentration in einer Klasse von durchschnittlicher Grösse (mit 24. Schülerinnen und Schülern) so hoch wird, dass sich die meisten Kinder nicht mehr konzentrieren können. Der LCH hat angekündigt, eine breitangelegte Studie zu diesem Thema in Auftrag zu geben. Es ist bekannt, dass schon ein gutes Durchlüften des Raumes die CO2-Konzentration senken und die Lunge und das Gehirn wieder mit frischer Luft versorgen kann. Ausländische Studien bestätigen, dass die Luftqualität in den Schulzimmern häufig schlecht ist und dass dies negative Auswirkungen auf die Leistung der Schülerinnen und Schüler sowie die Gesundheit der Kinder und Lehrpersonen hat.
http://www.innenraumanalytik.at/pdfs/luki_l.pdf
Einige Kantone haben punktuelle Sensibilisierungskampagnen zu diesem Thema lanciert wie beispielsweise Genf mit dem Projekt Exp'Air, das sich an Jugendliche von 13 bis 18 Jahren richtet. http://ge.ch/air/expair
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:
1. Ist der Bundesrat über die erwähnten Studien im Bilde?
2. Ist vorgesehen, dass der Bund Analysen in Auftrag gibt?
3. Welche Massnahmen wären denkbar, um die Situation zu verbessern? Hat der Bundesrat vor, hinsichtlich der möglichen Massnahmen eine Koordination zwischen den Kantonen sicherzustellen? Und wird der Bund diejenigen Kantone unterstützen, die Präventionsmassnahmen einführen, um eine gute Luftqualität in den Schulzimmern und damit auch die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu bewahren?
Antwort des Bundesrates am 24.02.16
1. In dicht belegten Gebäuden wie Schulen ist regelmässiges und ausreichendes Lüften unerlässlich. Ein ungenügender Luftaustausch führt insbesondere zu einer Anreicherung von Kohlenstoffdioxid und anderen Substanzen aus dem Stoffwechsel von Schülern und Lehrpersonen. In der Folge können die Lerneffizienz und das Wohlbefinden abnehmen. Der Bundesrat ist sich der Problematik bewusst. Die diesbezüglichen Fachpublikationen sowie in der Schweiz durchgeführte punktuelle Messungen sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) bekannt.
2. Das BAG führt bereits zusammen mit ausgewählten Kantonen und Gemeinden ein Pilotprojekt zur Lüftung in Schulen durch. Es wird untersucht, mit welchen Vorgehensweisen und Massnahmen der Luftwechsel in Schulzimmern kurz- und längerfristig verbessert werden kann. Auf der Basis von konkreten Luftqualitätsmessungen werden zweckmässige Empfehlungen ausgearbeitet und validiert. Dabei wird das BAG durch eine interdisziplinäre Expertengruppe unterstützt, der unter anderem kommunale und kantonale Fachleute, die Lungenliga Schweiz und der Dachverband der Lehrerinnen und Lehrer Schweiz (LCH) angehören. Die Empfehlungen werden voraussichtlich im Herbst 2017 der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) unterbreitet, um sie nachfolgend allen Gemeinden und insbesondere den Schulbehörden schweizweit zur Verfügung zu stellen. 3. Abhängig vom Lüftungssystem bieten sich zunächst verschiedene Massnahmen an, um den Luftaustausch zu verbessern: In Räumen, die durch Öffnen der Fenster gelüftet werden, muss das Lüften regelmässig und ausreichend lang erfolgen. Diese Massnahme ist Gegenstand der Untersuchung und ist geeignet, eine unzureichende Durchlüftung kurzfristig zu entschärfen. Werden die Räume durch ein unzureichendes mechanisches System gelüftet, müssen die Einstellungen angepasst werden, oder der Luftaustausch muss ggf. durch zusätzliches manuelles Lüften via Fenster intensiviert werden.
Dem gegenüber stehen allenfalls kostspieligere bauliche Massnahmen zur Sicherstellung einer ausreichenden Lüftung (SIANorm 382/1), die eher langfristig in der Gesamtplanung von anstehenden Schulhaussanierungen oder bei Neubauprojekten einbezogen werden sollten. Bei der Kommunikation und Umsetzung der im Pilotprojekt erarbeiteten Empfehlungen regt das BAG ein koordiniertes Vorgehen der Kantone an. Da die Realisierung von baulichen Massnahmen in die Zuständigkeit der Gemeinden und Kantone fällt, sieht der Bund keine Veranlassung, diese bei Sanierungen von Schulhäusern finanziell zu unterstützen.
>> Zur Anfrage im Parlament und Antwort des Bundesrates