DE-Meldepflicht für Verdunstungskühler?
Nach mehreren Legionellenausbrüchen in den letzten Jahren wird eine Meldepflicht für Verdunstungskühlanlagen sowie die Sicherstellung ihres hygienegerechten Betriebs immer wahrscheinlicher. Sie wird voraussichtlich Bestandteil der geplanten "Verdunstungskühlanlagenverordnung" (42. BImSchV) sein. >> zum FM-Artikel




