Lufthygiene-Inspektion - einfach sicher sein!
Die Vorgaben in Deutschland und der Schweiz sind bei der Lufthygieneinspektion mit VDI 6022 und SWKI VA 104-1/2 identisch. Das deutsche Arbeitsschutzgesetz ist bei uns die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3, Gesundheitsvorsorge). "Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer vor schädigenden und auch belästigenden physikalische, chemische oder biologische Einflüsse zu schützen."
Es lohnt sich, eine sachkundige und vor allem rechtlich sichere Aussage zum hygienischen Zustand einer Anlage im Rahmen der Hygieneinspektion zu machen. Preisgünstige Laboranalysen könnnen oftmals teure und nachhaltige Fehlhandlungen auslösen.
Mehr Informationen siehe HLH-Sonderdruck mit Dipl. Ing. Robert Priller Quelle www.hlh.de