EU-Einfluss auf Lüftungen
Bis 30 % mehr Platzbedarf - Nicht nur Produzenten und Inverkehrbringer, auch Planer und Architekten sollten sich frühzeitig mit den Änderungen durch die Ecodesign-Richtlinie vertraut machen.
Energetische Anforderungen an Ventilatoren, Wärmerückgewinnung sowie Wohnungslüftungs- und RLT-Zentralgeräte wurden/werden im Rahmen der Ecodesign-Richtlinie der Europäischen Union (EU) verschärft. Diese Verschärfungen haben vielfältige Folgen, die nicht immer auf den ersten Blick erkennbar sind.
Die Mindestanforderungen an Ventilatoren ab 125 Watt wurden im Hinblick auf die Energieeffizienz bereits zu Beginn dieses Jahres deutlich verschärft. Für Wohnungslüftungsgeräte gelten erstmals ab dem 1. Januar 2016 Mindestanforderungen. Zusätzlich sind alle Wohnungslüftungsgeräte mit einem Energieeffizienzlabel von A+ bis G auszustatten.
Für RLT-Zentralgeräte werden ab dem 1. Januar 2016 Mindestanforderungen im Hinblick auf die Ventilatorstromaufnahme und auf die Effizienz der Wärmerückgewinnung gelten. Aufgrund der hohen Effizienzanforderungen wird davon ausgegangen, dass die Geräte ab diesem Zeitpunkt bis 30 % größer ausgeführt werden müssen. Diesen erhöhten Platzbedarf muss der Architekt frühzeitig einplanen.
>>FGK thematisiert dies an der ISH in Frankfurt.




