Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

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Schlecht gewartete alte Anlagen - Achtung

VentilatorStern berichtet, dass in der Vorzeige-Uniklinik Hannover schlecht gepflegte Lüftungsanlagen vor sich her rotten. Die damit verbundenen Hygienerisiken für die Patienten sind den Verantwortlichen offenbar schon länger bekannt.

Prof. Uwe Franzke: Wer als Arbeitgeber, Klinikchef oder Schulträger eine solche Anlage betreibt, hat die Verantwortung, dass dadurch niemand gefährdet wird. Aber natürlich kostet es Geld und Personal, die Luftleitungen und Geräte regelmäßig zu kontrollieren, schmutzige Filter und marode Teile auszutauschen oder auch einfach mal sauberzumachen. Und da gibt es immer auch schwarze Schafe, die diese Verantwortung nicht so ernst nehmen oder die Wartung nicht bezahlen wollen.

Wann wird es heikel?
In Lüftungsanlagen kommen drei problematische Faktoren zusammen: Staub, Wasser und Luft. Im Staub finden wir immer auch organisches Material – Reste von Blättern, Tierhaare, Hautschuppen, Staubmilben, Blütenpollen und so weiter. Davon wiederum leben Bakterien und Pilze, die ebenfalls mit dem Staub von draußen in die Lüftung geraten.

Wir wissen, dass in Deutschland fast jede dritte Lüftung aus den 60ern oder 70ern stammt – und damit eher 40 Jahre und älter ist. Realistisch lässt sich so eine Lüftungsanlage aber 15 bis 20 Jahre nutzen. Danach muss sie in der Regel grunderneuert werden.

Wie oft legen Sie Klimaanlagen still, weil Gefahr für Leib und Leben besteht?
Wir als Gutachter dürfen das gar nicht. Wir stellen wie der TÜV nur Mängel fest, können aber nicht einfach den Hauptschalter umlegen. Das muss der Betreiber selbst machen – oder, wenn es hart auf hart kommt, das Gewerbeaufsichtsamt.

Was mache ich, wenn ich im Büro sitze und das Gefühl habe, dass es aus der Klimaanlage müffelt oder staubt?
Informieren Sie Ihren Arbeitgeber. Der ist letztlich in der Verantwortung und muss auf Ihre Beschwerde reagieren, indem er zum Beispiel die Gebäudetechniker oder einen externen Gutachter beauftragt.

Anmerkung: Verlangen Sie Einsicht in einen Hygiene-Inspektionsbericht nach VDI 6022 - in der Schweiz SWKI VA 104. Gemäss Richtlinien sollte alle 3 Jahre (mit Befeuchtung alle 2 Jahre) eine Inspektion durch ausgewiesene Fachleute durchgeführt werden.

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