Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Wenig Feinstaub kann zu viel sein

Swiss TPHGrenzwert schützt ungenügend
Dass zu viel Feinstaub die Gesundheit schädigen kann, ist bereits mehrfach nachgewiesen worden. Nun zeigt eine gesamteuropäische Studie mit Schweizer Beteiligung, dass die medizinischen Probleme schon bei sehr tiefen Feinstaubkonzentrationen beginnen. Damit dürfte der Feinstaub zu mehr Todesfällen führen, als bisher angenommen wurde, wie das an der Studie beteiligte Schweizerische Tropen- und Public-Health-Institut (Swiss TPH) schreibt.

Die im Fachjournal «The Lancet» erschienene Analyse aus 13 Ländern zeigt Folgendes: Bei einem über das Jahr gemittelten Anstieg der Feinstaubbelastung (PM2,5) um 5 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft (μg/m3) steigt das Sterberisiko der Bevölkerung um 7 Prozent an. Die Auswirkungen von PM2,5 auf die Mortalität seien fast doppelt so gross, als frühere US-Studien hätten vermuten lassen, schreibt das Swiss TPH. Laut dem Institut entspricht ein Plus von 5 μg/m3 Feinstaub dem Unterschied an Luftverschmutzung zwischen einem städtischen und einem ländlichen Wohnort.

Die Studie unter dem Akronym «Escape» zeigt weiter, dass das Sterberisiko schon bei einem PM2,5-Jahresmittelwert von 20 μg/m3 oder weniger erhöht ist. Das ist insofern bemerkenswert, als der in der EU geltende Grenzwert bei 25 μg/m3 liegt. Der «Escape»-Mitautor Nino Künzli vom Swiss TPH sagt denn auch, dass dieser Grenzwert zu hoch sei, um die Bevölkerung genügend zu schützen. Noch wirft die neue Studie aber auch Fragen auf: So ist unklar, weshalb die Feinstaubbelastung nur bei Männern das Sterberisiko erhöht hat.

In der Schweiz gibt es derzeit keinen Grenzwert für PM2,5. Verbindlich geregelt sind in der Luftreinhalteverordnung erst die grösseren Feinstaubpartikel (PM10), die aber mit den PM2,5 korrelieren. Künzli, der die Eidgenössische Kommission für Lufthygiene präsidiert, will sich bei den PM2,5 von den Vorgaben der WHO leiten lassen. Diese empfiehlt einen Jahresmittelwert von 10 μg/m3. Damit liessen sich auch bei uns die Gesundheitsrisiken reduzieren, sagt der Epidemiologe überzeugt.
Artikel aus Neuen Zürcher Zeitung 10.12.13

PM10 2012 Auszug BAFU-Bericht

>>BAFU-Bericht 2012        zu Graphikausschnitt:
Als kurzfristiger Grenzwert, der jedoch nur einmal pro Jahr überschritten werden darf, gilt in der Schweiz der 24-Stunden-Mittelwert von 50 μg/m³. In der Tabelle Messtationen mit effektiver Anzahl von Überschreitungen bei Verkehr/Industrie.

Der schweizerische Immissionsgrenzwert von PM10 von 20µg/m³ im Jahresmittel entspricht einem PM2.5-Wert von 12–16µg/m³.

SVLW als Partner von

 

energie-cluster

SVLW als Partner von

 

bauschweiz.ch

SVLW als Partner von

Gebäude Technik

SVLW als GT-Partner von

KGTV

Schweizerischer Verein Luft- und Wasserhygiene, Tessinstrasse 54, 4054 Basel, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!, +41 78 201 86 55