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Kriterienbeschrieb 107.1 Luftqualität

SNBS 107 LuftqualitatDas SNBS-Label beinhaltet unter "Wohlbefinden und Gesundheit" das Kriterium "107.1 Luftqualität".
Per November 2018 gelten offenere Kriterien mit Messgrössen: Raumluftqualität, Feuchtigkeit, Lüftungskonzept und deren Umsetzung.
Ziel ist eine einfache Wahl durch Besteller und Freiheit beim Planer, Errichter in der Umsetzung. Dank heutigen einfachen Messungen erfolgt der Nachweis im Betrieb. >> zum SNBS-Beschrieb für Luftqualität

Web-Auszug:

Messgrösse 1: Raumluftqualität, SIA Phase 2 - Vorstudie

Gemäss SIA 382/1 Zif. 1.7.3 gelten folgende Raumluftwerte in CO2 zur Beurteilung der Luftqualität. Es ist aufzuzeigen, wie dies durch hygienisch einwandfreien Luftaustausch gewährleistet wird.

Nachweis der Einhaltung der Beurteilungswerte für natürliche oder mechanischeLüftung
Gemäss Nutzungskonzept werden CO2-Durchschnittswerte pro Stunde in ppm CO2 vereinbart.
*     ≤ 2000: Raumluft mit niedriger Luftqualität, für seltene Nutzung
**    ≤ 1400: Raumluft mit mässiger Luftqualität, RAL 3 gemäss SIA 382/1
***   ≤ 1000: Raumluft mit mittlerer Luftqualität, RAL 2 gemäss SIA 382/1
****  ≤ 800: Raumluft mit guter Luftqualität, für höhere Anforderungen

Nachweis der Einhaltung der Beurteilungswerte für natürliche oder mechanische Lüftung
Als Basis dient das Nutzungs- und Lüftungskonzept mit Nachweis der Luftaufbereitung, Lüftungsströme, allfälliger bedarfsgesteuerter Regelung mit entsprechender schriftlicher Dokumentation (siehe Messgrösse 3). Die vorgegebenen Bandbreiten sind als Empfehlung zu betrachten. Eine Überschreitung der oberen Werte führt zu einer Verschlechterung der Punktzahl.

Die im Lüftungskonzept angegebenen Luftvolumenströme sind im Rahmen der Abnahme (SIA Phase 5 - Realisierung) mittels Messung nachzuweisen und zu dokumentieren. Ergänzend dienen mögliche CO2-Messungen nach ausgelegter Nutzung.

Messgrösse 2: Feuchtigkeit, SIA Phase 2 - Vorstudie

Es ist aufzuzeigen, wie die Feuchtigkeit mit welchen Mitteln unter Einhaltung der hygienischen Anforderungen erreicht wird. Dabei gilt es zwischen passiver und aktiver Befeuchtung und Entfeuchtung zu unterscheiden.

Nachweis der Einhaltung der Beurteilungswerte für natürliche oder mechanischeLüftung
Gemäss Nutzungskonzept und Auslegungstemperaturen werden bei Belegung Durchschnittswerte pro Stunde in % relativer Feuchte vereinbart:

*      keine Angaben oder Garantiewerte: Feuchtespeicherung vorhanden
**    keine Garantiewerte, z.B. mit Enthalpie-Übertragung oder Luftreduzierung
***   ≤ 30: mässige Raumluftfeuchte: Feuchteaustausch wird mit Enthalpietauscher, zentraler oder dezentraler Befeuchtung gewährleistet
**** ≥ 40 bis ≤ 70: gute Raumluftfeuchte für hohe Behaglichkeit: aktive Befeuchtung und Entfeuchtung z.B. mit Erdregister

Ergänzende Massnahmen zum Lüftungskonzept
Die einwandfreie Funktion von Bauteilen und Geräten, sowie deren Pflege/Unterhalt sind gemäss Lüftungskonzept (Phase 2 Vorstudie) mit der Messgrösse 4 nachzuweisen und zu dokumentieren. Ergänzend dienen die gemessenen Feuchtewerte, wo möglich, nach ausgelegter Nutzung.

Natürliche Lüftung:

  • Befeuchtung der Raumluft mit Pflanzen (für Zweckbauten anwendbar)
  • Feuchtespeicherung in Baumaterialien
  • Aktive Befeuchtung der Raumluft mit z.B. dezentralen oder zentralen Geräten

Wenn in einem Lüftungskonzept Pflanzen zur Raumluftbefeuchtung oder Materialien zur Feuchtespeicherung vorgesehen sind, muss in den Plänen klar ersichtlich sein, wo diese Standorte sind und wie deren Funktionserhalt gewährleistet wird. Falls für das Pflanzenwachstum im Winter eine künstliche Beleuchtung vorgesehen ist, ist deren Energieverbrauch einzurechnen. Als Richtwert gilt, dass pro Person eine mittelgrosse, Topfpflanze (keine Sukkulenten) einzuplanen ist.

Mechanische Lüftung:

  • Automatische Reduktion des Aussenluftvolumenstroms bei Aussentemperaturen von unter ca. 0 °C, bis auf 50% des Nennluftvolumenstroms (Dimensionierungswert). Der Aussenluftvolumenstrom pro Person darf aber am Tag nicht unter 15 m³/h sinken und nachts nicht unter 20 m³/h pro Schlafzimmer. Vgl. Norm SIA 382/1 Ziff. 2.2.6.5.
  • Enthalpie-Übertragung: Wärmerückgewinnung, die auch Feuchte aus der Abluft in die Zuluft überträgt. Der Feuchte-Änderungsgrad muss dabei mindestens 70% betragen.
  • Befeuchtung der Raumluft mit Pflanzen (für Zweckbauten anwendbar)
  • Aktive Befeuchtung, z.B. der Raumluft mit dezentralen Geräten oder via Geräte in der Zuluft

Messgrösse 3: Lüftungskonzept, SIA Phase 2 - Vorstudie

Das Lüftungskonzept (natürlich oder mechanisch) soll jederzeit entsprechend der geplanten Nutzung eine angemessene Raumluftqualität ermöglichen. Dies bedingt ausreichende Luftvolumenströme:

  • Art der Lüftung: natürlich/mechanisch/von Hand/automatisch etc.
  • Unterscheidung der Nutzung: Wohnbauten (Schlaf-, Wohn-, Nassräume und Küche),
    Zweckbauten (A: Einzel-Gruppenbüro, Sitzungszimmer, Versammlungsräume, Schulungsräume oder B: Empfangsräume, Räume mit Publikumsverkehr) oder gemischte Nutzung
  • Grundlüftung: um Emissionen aus Baustoffen und Einrichtungen oder Restfeuchte abzuführen
  • Während der Nutzungszeit: zur Gewährleistung eines hygienisch angemessenen Luftaustauschs

Generelle und spezifische Anforderungen an ein Lüftungskonzept
Aussenluftqualität
Basis für das Lüftungskonzept ist die Qualität der Aussenluft am Lufteintritt. Bewertet wird die absolute Qualität der Zuluft. In Abweichung zur SWKI VA104-01 wird erwartet, dass an stark belasteten Lagen (spez. Feinstaub) die Zuluftqualität besser ist als die Aussenluft.
Die Lage der Aussenluftfassung wird beurteilt, inkl. Abstand über Boden und zu Fortluft-Durchlass-/Schadstoffquellen. In Abhängigkeit der Aussenluftqualität werden Massnahmen erwartet, damit eine gute Zuluftqualität erreicht wird.
Es muss eine Exposition resp. Qualität der Aussenluft auf Basis Messstationen/Messungen, (z.B. Feinstaubgehalt) beurteilt werden. Basierend darauf werden die Massnahmen abgeleitet, (z.B. Filterstufe F7/PM 1.0) in der Aussenluft/Umluft/Zuluft

Luftmengen, Kriterien: Details siehe Hilfstool 107.1 Luftqualität

  • Grundlüftung für Abführung der Schadstoffe aus Baustoffen und Ausstattungen
  • Schlafträume/Zimmer (Belegung mit zwei Personen, Wohnräume via Kaskadenlüftung)
  • Schulungs-/Versammlungsräume
  • Einzel- Gruppenbüro, Sitzungszimmer
  • Empfangsräume, Räume mit Publikumsverkehr

Anforderung an eine natürliche Lüftung: Klassierung nach SIA386.110

  • Die Grösse und Anordnung der Lüftungsöffnungen (z.B. Fenster) erfüllen die Anforderungen der Norm SIA 180, Ziff. 5.2.3.4: nein – ja (z.B. Nachweis der Luftmengen mit Raumluftsimulation)
  • Wohngebäude: Ergänzungen mit Lüftungselementen: grosse Auf¬satzelemente oder automatische Antriebe der Lüftungsflügel/-klappen, keine Fugen- oder Falzlüfter
  • Bedarfsgesteuerte Abluftanlagen in Bad und WC: Nachströmung durch Fugen- oder Falzlüfter, durch Aufsatzelemente oder Aussenluft-Durchlässe
  • Massnahmen gegen Feuchtigkeit/Kondensation: nicht vorhanden – vorhanden
  • Nicht-Wohngebäude: Witterungsschutz der Lüftungsöffnungen: ungeschützt - geschützt gegen Schlagregen/Schnee oder automatische Überwachung
  • Nutzungsvereinbarung/Betriebsinstruktion: nicht vorhanden – vorhanden

Anforderung an eine mechanische Lüftung

  • Steuerung/Regelung nach Energieklasse gemäss SIA 386.110 Energieeffizienz in Gebäuden
  • Feuchteüberwachung mit Massnahmen gegen zu tiefe/hohe Raumluftfeuchte (Kondensation)

Nachweis mit Lüftungskonzept, enthaltend:

  • Lüftungsbeschrieb mit Luftmengenbilanzierung unter Berücksichtigung von Ausseneinflüssen (Lärm, Luftqualität, Radon), Raumgeometrie (Lage, Grösse, Nutzung), Geräten (Küche, Cheminée, Tumbler), Art und Betrieb der Anlagen (Abluft, Zuluft, Vereisungsschutz) etc.
  • Berechnungsgrundlagen (Druckverhältnisse, Lärm, Luftverteilung, Energieverbrauch) mit Nachweis
  • Prinzip- und Strangschema
  • Grundrisspläne (oder Raumbuch) mit Nutzung und Luftmengen, sowie Luftfassung, Verteilung und -abgabe
  • Zugänglichkeit zu den Steigzonen und Installationen (siehe Kriterium 202.1)
  • Raumluftqualität (Vorgabewerte für CO2, Feuchte, Luftmengen)
  • Betriebsinstruktion und wenn möglich Instandhaltungskosten

Messgrösse 4: Umsetzung des Lüftungskonzeptes, SIA Phase 5 - Realisierung

Beurteilungswerte:

  • Sicherheit, bezüglich Gesundheit und Luftqualität
  • Robustheit, wie Einstellbarkeit, Reinigungsmöglichkeit, Wind- und Witterungsanfälligkeit, Lebensdauer, Instandhaltungskosten
  • Störeinflüsse, wie Radon, Unter- oder Überdruck wegen Vereisungsschutz, Luftmengenreduzierung, Cheminée, Küchenabluft, Einfluss von anderen Anlagen
  • Keine Beeinflussung Dritter, z.B. durch Küchenabluft, Lärm
  • Einhalten der Vorgabewerte, wie Raumluftqualität, Feuchte

Nachweis der Einhaltung der Beurteilungswerte
Im Spezifischen werden folgende Aspekte bewertet, Details siehe Hilfstool 107.1 Luftqualität:

  • Qualität in der Umsetzung des Lüftungskonzeptes: z.B. Dichtheit, Druckverlust, Luftverteilung, Überströmung, Vereisungsschutz, Wind- Witterungsanfälligkeit, Einhalten der Vorgabewerte
  • Zugänglichkeit für Instandhaltung/Wartung/Reinigung: z.B. zu allen Komponenten, inkl. Revisionsöffnungen, Wartungsverträge, geplanten Überwachungen
  • Sauberkeit und Hygiene nach SWKI VA 104-01: z.B. von Aussenluftfassung, Geräten, Kanälen, Leitungen, Nachweis der Hygiene-Erstinspektion, Planung von Wiederholungs-Inspektionen

Vorgaben

Hinweise zur Bearbeitung
Es muss ein Lüftungskonzept (natürlich oder mechanisch) umgesetzt werden. Empfohlen wird das Vorgehen gemäss den SIA Normen: SIA 180:2014 [3]: Ziff. 3.2. ; SIA Merkblatt 2023; SIA 382/1.
Die Beurteilung erfolgt unabhängig der technischen Lösung. Es ist sowohl eine natürliche, eine mechanische oder eine kombinierte Lüftung möglich (z.B. Abluft mit Nachströmung). Die Umsetzung soll sich soweit möglich und sinnvoll an das schweizerische Regelwerk anlehnen.
Primäres Ziel ist die Erreichung einer guten Raumluftqualität (CO2-Gehalt, Feuchtigkeit) und eine aus Sicht des Energieverbrauchs optimale Lösung (Bezug zu Indikator 301.1). Zur Nachweisführung kann das Hilfstool «107.01 Luftqualität» genutzt werden. Können die Ziele mit einem Lüftungskonzept erreicht werden, welches von der Norm SIA 180:2014 [3]: Ziff. 3.2 abweicht, so ist ein solcher freier Ansatz möglich. Das Prüferteam der Zertifizierungsstelle ist ausreichend qualifiziert, um das Konzept im Rahmen der Konformitätsprüfung 1 (Phase 2 Vorstudie) mittels den Messgrössen 1 bis 3 auf seine Tauglichkeit zu beurteilen.
Massgebend für die Gesamtbewertung ist die Summe der einzelnen Bewertungen pro Messgrösse aus dem Hilftool 107.1 Luftqualität.

Hinweise zum Nachweisverfahren

Der Nachweis wird mit dem Hilfstool 107.1 Version 01 erstellt und die Umsetzung mit entsprechenden Planunterlagen (Vorgabewerte, Lüftungskonzept, Inbetriebnahmeunterlagen) dokumentiert. Als Nachweis kann die Bestätigung eines Minergie-Antrags mit Eco-Zusatz eingereicht werden.

  • Der Schallschutz wird im Kriterium 106.2 bewertet.
  • Inbetriebnahme- und Abnahmeprotokoll, inkl. gemessene Luftvolumenströme und Einstellwerte:
    Bewertung Kriterium 304.1 Systematische Inbetriebnahme
  • Betriebsinstruktion über Geräte und System: Bewertung Kriterium 304.1 Systematische Inbetriebnahme; Optimierungskonzept
  • Nachweis gemäss Kriteruium 304.02 Energiemonitoring zur Optimierung des Energieverbrauchs

 

Messgrössen

Vorgaben
(Vorstudien)

Nachweis KP1
(Vorprojekt

Nachweis KP2
(Bauabschluss)

1

Raumluftqualität

Vorgaben

 Werte

2

Feuchtigkeit

Vorgaben

 Werte

3

Lüftungskonzept

Zielvereinbarung Vorstudien (mech/natürliche Lüftung)

Nachweis mit Hilfstool 107.1, Stand Vorprojekt Nachweisdokumente

 Aktualisierung

4

Ausführung der Lüftungsanlage

Nachweis-dokumente

Grundlagen

Gemäss Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz ist eine gute Raumluft dann gegeben, wenn die Gesamtkonzentration von 1'000 ppm CO2 über die Nutzungszeit nicht überschritten ist; über 2'000 ppm CO2 werden besondere Massnahmen erforderlich.

pdf>> zum SNBS-Leitfaden

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