WHO neue Leit-und Grenzwerte der Luftschadstoffe
Nach rund 16 Jahren hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) kürzlich in den „Air Quality Guidelines“ (AQG) neue Leit- und Grenzwerte zu verschiedenen wichtigen Luftschadstoffen (im Freien) veröffentlicht.
Diese sind im Vergleich zur Vorfassung der AQG von 2005 verschärft worden. Werte von 2005 sind in mehreren Normen und Richtlinien der Lüftungstechnik übernommen worden. Das könnte bei einer erneuten übernahme Auswirkungen besonders auf die Luftfiltration in RLT-Anlagen und -Geräten haben.
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Die WHO-Empfehlungen „AQG“ zu neuen Leit- und Grenzwerten sollen dazu beitragen, durch geeignete Maßnahmen Menschen in der äußeren Umgebung und in Räumen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Dazu betont die Organisation, dass viele neue medizinische und wissenschaftliche Forschungen und Erkenntnisse dazu geführt haben, dass die neuen Werte von 2021 im Vergleich zur Fassung von 2005 teils deutlich verschärft wurden. Hier ist besonders NO2 zu nennen: dessen Leitwert wurde von 40 ug/m³ um den Faktor 4 auf 10 ug/m³ verringert.
Da die AQG aber nur Empfehlungen darstellen, sind diese von den zuständigen Stellen in der Schweiz zu prüfen und ggf. in Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien zu übernehmen. Hier ist besonders die Luftreinhalteverordnung gefordert, diese neuen WHO-Empfehlungen zu sichten und daraus entsprechende Vorgaben abzuleiten.
Wesentlich betrachten die AQG folgende Leitschadstoffe: Partikel der Größenklassen PM10 und PM2,5 (Angabe in um), Ozon (O3), Stickstoffdioxid (NO2), Schwefeldioxid (SO2) und Kohlenmonoxid (CO). Hier sind für die Lüftungstechnik besonders die Feinstäube PM10 und PM2,5 von Interesse, denn diese bilden zum Beispiel in der DIN EN 16798 Teil 3 „Lüftung von Nichtwohngebäuden“ (2017) und in der VDI 3803 Blatt 4 „Luftfiltersysteme“ (Entwurf 2021) die Basis zur quantitativen Beurteilung der Außenluftqualität (ODA, AUL) und der Zuluftqualität (SUP, ZUL) im Hinblick auf deren Gehalt an Partikeln und Feinstäuben.