Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Aktuelle Informationen zur Luft- und Wasserhygiene

Betriebsunterbrechungen - Achtung bei Trinkwasserinstallationen

DuschenDie restriktiven Vorgaben zur Eindämmung der Corona-Infektionen haben vielerorts die Schliessung oder zumindest starke Nutzungs-Einschränkung vieler Einrichtungen, wie Schulen, Kindertagesstätten, Hotels und anderer gewerblich und öffentlich genutzter Gebäude zur Folge. Der Corona-Virus ist zwar nicht über das Trinkwasser übertragbar, bringt jedoch trotzdem eine indirekte Gefährdung des Trinkwassers mit sich.  pdf>> "Sicherstellen der Hygiene in vorübergehend ungenutzten Trinkwasserinstallationen"

Köln – Nach mehreren Legionellen-Infektionen mit zwei toten Patienten an der Universi­täts­klinik Köln hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen aufgenommen. Das Verfahren richte sich gegen Unbekannt und werde wegen des Anfangsverdachts der fahrlässigen Tötung in zwei Fällen und der fahrlässigen Körperverletzung in vier Fällen geführt, teilte ein Sprecher mit.   >> Artikel im Aerzteblatt

>> 9 von 16 Zürcher Altersheimen wurden Legionellen gefunden. Jede 10te Erkrankung verläuft tödlich

Quelle: aerzteblatt.de

Das Robert-Koch-Institut (RKI) warnt nach der wochenlangen Schließung von Hotels, Sportanlagen und Schwimmbädern vor einem möglichen Legionellenrisiko.
Bei unsachgemässer oder fehlender Wartung könne es nach der Coronapause zu einem erhöhten Wachstum dieser Bakterien in Trinkwasseranlagen gekommen sein, schreibt das RKI im Epidemiologischen Bulletin.

Betreiber sollten vor einer Wiedereröffnung ihrer Trinkwasseranlagen einen einwand­frei­en Betrieb sicherstellen, rät das RKI. Auch Ärzte sollten darauf achten, dass bei Atem­wegs­problemen zurzeit eine Legionellen­infektion vorliegen könne. Dafür gibt es Test­möglichkeiten.

>> mehr zu Trinkwasser-Qualität und Verantwortung

 

Legionellen aus KühlturmEN

>> Fall mit Basler Kühlturm
>> Wartungsmängel in GB mit 800'000 Pfund Busse
>> 17 Fälle in D-Bremen, 1 Toter mit Busgeld von 50'000 Euro
>> 152 Personen an Legionellen erkrankt, bekannter Fall D-Warstein
>> New York 108 Fälle mit 12 Toten
>> in D gilt Meldepflicht für Kühltürme
>> Kühltürme fachgerecht bereuen

 

 

Flyerinhalt in Textform:

Sicherstellen der Hygiene in vorübergehend ungenutzten Trinkwasserinstallationen in Gebäuden

In vorübergehend ungenutzten oder reduziert genutzten Trinkwasserinstallation den bestimmungsgemässen Betrieb aufrechterhalten

Trinkwasserhygiene in Gebäuden während der Covid-19-Pandemie

Durch die Massnahmen zur Eindämmung der Coronavirus-Infektionen mussten im März 2020 schweizweit Schulen, Sportanlagen, Schwimmbäder, Hotels, Restaurants und andere Gebäude geschlossen oder in der Nutzung stark eingeschränkt werden.

Das Coronavirus ist nicht über das Trinkwasser übertragbar. Die Auswirkungen der Corona Krise bringen jedoch eine indirekte Gefährdung des Trinkwassers bzw. der Konsumentinnen und Konsumenten mit sich. Wenn über mehrere Wochen der bestimmungsgemässe Betrieb der Trinkwasserverteilsysteme nicht gewährleistet ist, erhöht sich durch die vermehrte Stagnation des Trinkwassers das Risiko für einen Legionellenbefall sowie für den übermässigen Aufwuchs von anderen Mikroorganismen.

 Nachfolgend sind die nötigen Massnahmen zur Gewährleistung der einwandfreien Trinkwasserqualität beschrieben.

Aufrechterhaltung des bestimmungsgemässen Betriebs

  • Alle 3 Tage sind alle Entnahmearmaturen im Gebäude nacheinander vorzugsweise von unten nach oben ganz zu öffnen und das in den Leitungen befindliche Kalt- und Warmwasser für mindestens 30 Sekunden abfliessen zu lassen.
  • Die Zirkulationspumpe muss während der gesamten Zeit in Betrieb sein.
  • Von einer Abschaltung der Energiezufuhr ist abzusehen. Das Abkühlen des Installationsmaterials kann zu Undichtheiten bei den Leitungsverbindungen und in der Folge zu Wasserschäden führen.

Stilllegung und Absperren der Gebäude-Trinkwasserinstallation

  • In Ausnahmefällen ist zu prüfen, ob die gesamte oder ein Teil der Gebäude-Trinkwasserinstallation kalt und warm abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden kann.
  • Die Vorgehensweise bei einer Stilllegung und Absperrung ist gemeinsam mit der Wasserversorgung und mit einem Sanitärinstallateur festzulegen.

Absperren und Entleeren der Gebäude-Trinkwasserinstallation

  • Aus hygienischen und korrosionstechnischen Gründen wird von einem Absperren und Entleeren der Gebäude-Trinkwasserinstallation abgeraten.
  • Lediglich bei Frostgefahr sind davon betroffene Leitungen abzusperren und zu entleeren.

Wiederinbetriebnahme

  • Bei Wiederinbetriebnahme ist an allen Entnahmearmaturen das Wasser mindestens bis zum Erreichen der Temperaturkonstanz fliessen zu lassen. Dabei ist es wichtig, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung in den Verteilleitungen zu sorgen.
  • Die Spülung erfolgt getrennt sowohl für die Kalt- als auch für die Warmwasserinstallation. Dabei ist Aerosolbildung zu vermeiden.
  • Nach der Wiederinbetriebnahme sollte die Warm- und Kaltwasserinstallation auf Legionellen überprüft werden. 

Weitergehende Unterstützungen

Bei Bedarf kann ein Sanitärinstallateur oder allenfalls die örtliche Wasserversorgung für Unterstützung angefragt werden.

Nützliche Weblinks:

www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-78885.html
www.svgw.ch/Covid-19  
www.bag.admin.ch 
www.suissetec.ch/trinkwasserqualitaet

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