EU-EnergieEttikette für Lüftungsanlagen
Seit 1. Januar 2016 gilt die EU-Verordnung zur Kennzeichnung von Lüftungsgeräten in Bezug auf den Energieverbrauch auch für die Schweiz. Alle Händler und Hersteller sind dieser Pflicht nachzukommen.
Das Etikett ist mit folgenden Angaben zu versehen:
- I. Name oder Warenzeichen des Lieferanten;
- II. Modellkennung des Lieferanten;
- III. Energieeffizienz; die Spitze des Pfeils, der die Energieeffizienzklasse des Geräts angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse. Die Energieeffizienz wird für ein „durchschnittliches“ Klima angegeben; L 337/34 DE Amtsblatt der Europäischen Union 25.11.2014
- IV. Schallleistungpegel LWA in Innenräumen in dB, auf die nächste ganze Zahl gerundet,
- V. dem höchsten Luftvolumenstrom in m3/h, auf die nächste ganze Zahl gerundet, mit einem Pfeil, der für ELG steht.
A+ entspricht SEV* < – 42 kWh/a m2
* „Spezifischer Energieverbrauch (SEV)“ (in kWh/(m2a)) bezeichnet einen Koeffizienten, mit dem die für Lüftung verbrauchte Energie je m2 beheizter Bodenfläche einer Wohnung oder eines Gebäudes ausgedrückt wird